
STEUER- UND WIRTSCHAFTSBERATUNG FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN
Durch die langjährige Betreuung ambulanter Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen verfügen wir in diesem Marktsegment des Gesundheitswesens über profunde Branchenerfahrung.
Daher haben wir uns die Beratung von Pflegeeinrichtungen zur Kernaufgabe gemacht. Unsere Berater verfügen über das erforderliche Spezialwissen um Ihnen die optimalen Lösungen zu bieten, die speziell auf die Bedürfnisse Ihrer Einrichtung zugeschnitten sind.
Lösungen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
In einem Markt, dessen Rahmenbedingungen ständiger gesetzlicher Änderung unterliegen, verstehen wir uns und als Ihren festen Partner, als zuverlässigen Teil des Zukunfts- und Versorgungsmanagements für Sie als Leistungserbringer im Segment der Pflege. Gemeinsam. mit ihnen stellen wir die Weichen für eine verlässliche und erfolgreiche Entwicklung Ihrer Einrichtung.
Wir verstehen uns als Ihren festen Partner, als zuverlässigen Teil des Zukunfts- und Versorgungsmanagements für Sie Inhaberin bzw. Inhaber einer ambulanten und/oder stationären Pflegeeinrichtung.
Für folgende Pflegeeinrichtungen sind wir der richtige Ansprechpartner
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Ambulante Pflegedienste
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Altenpflegeheime
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Intensivpflegedienste & Heimbeatmung
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Tagespflegeeinrichtungen
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Palliativpflegeeinrichtungen
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Intensivpflegewohngruppen
Dabei können folgende Themenbereiche abgedeckt werden:
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Finanzbuchführung nach dem Standardkontenrahmen SKR 45 gemäß der Pflegebuchführungsverordnung.
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Komplette Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
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Kostenstellenrechnung, insbesondere bei ambulanten Einrichtungen, die Kombinationsleistungen nach SGB XI + SGB V erbringen.
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Erstellung aller anfallenden Steuererklärungen mit Jahresabschlüssen oder Gewinnermittlungen.
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Unterjährige Steuerplanung
Ebenso können wir eine hervorragende Hilfestellung zu folgenden Thembereichen anbieten
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Einsparpotenzial und Kostenstruktur im Vergleich zu der Branche (Branchenvergleich / Benchmark)?
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Möglichkeiten der Gewerbesteuerbefreung durch „Pflegedienst-GmbH“ - Rechtsformberatung.
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Lohnkostenoptimierung durch attraktivere Nettolöhne und dabei möglicherweise Einsparung von Arbeitgeberkosten.
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Betriebskostenkalkulation - Kostenstundensatzoptimierung im Einsatz von Pflegesoftware (Deckungsbeitragskalkulation)?
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Schöpfen sie alle möglichen Leistungen nach den §§ 39, 45b, 87b SGB XI aus?
Investivkostenkalkulation und Optimierung. -
Personal/Kopfzahl Verhältnis zu Ihrem Stellenschlüssel
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Vorbereitung für Betriebsprüfungen
Gerne unterstützen wir sie auf dem Weg zu einem zukunftsorientiertem und erfolgreichem Pflegeunternehmen. Nutzen sie die Möglichkeit sich zu informieren.