LANDWIRTSCHAFTLICHE
BUCHSTELLE
Steuerberater, können auf Antrag berechtigt werden, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen, wenn sie eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes haben (§ 44 Abs. 1 StBerG). Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine amtlich verliehene Bezeichnung, die gem. § 161 StBerG geschützt ist und nur in Verbindung mit der Berufsbezeichnung geführt werden darf.
Wir bieten ihnen in diesem Zusammenhang folgende Dienstleistungen an:
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Die Verleihung der Berechtigung erfolgt durch Ausstellung einer Urkunde durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbereich der Antragsteller seine berufliche Niederlassung hat.
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Steuerberatungsgesellschaften, Vereine im Sinne des § 4 Nr. 8 StBerG, Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 3 StBerG) und Personenvereinigungen im Sinne des § 4 Nr. 7 StBerG sind befugt, die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen, wenn ein gesetzlicher Vertreter/Leiter als natürliche Person berechtigt ist, diese Bezeichnung als Zusatz zur Berufsbezeichnung zu führen.
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Die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wird in das Berufsregister der Steuerberaterkammer eingetragen; sie erlischt kraft Gesetzes zeitlich mit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Bestellung.
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Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung
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Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
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Umfassender Service der Buchführung bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung sowie Mithilfe bei der Eigenerstellung
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Erstellung von Jahresabschlüssen bei Bilanzierung
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Anlagenbuchführung bzw. Erstellen von Anlagenverzeichnisse
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Durchführung und Abwicklung der besonderen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
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Beratung in branchenspezifischen Steuerfragen, Erstellung der Steuererklärungen und Berechnungen
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Betriebswirtschaftliche Auswertungen und umfangreiche Beratung
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Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
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Unterstützung bei der Erlangung von Finanzmittel
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Durchführung von Unternehmensanalysen
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Beratung über strategische Ausrichtung des Unternehmens
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Erarbeitung von kurz- und langfristigen Unternehmenszielen